AGB

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Eigentumsvorbehalt
5. Sachmängelgewährleistung
6. Haftung
7.
Datenschutzhinweis

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ladengeschäft

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, die im Rahmen unseres stationären Ladengeschäfts mit Verbrauchern und Unternehmern abgeschlossen werden.

(2)  Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Regelungen, die nicht für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung unserer AGB.

(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

(1) Die Auslage von Waren in unserem Ladengeschäft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben oder ein Angebot anzufordern.

(2) Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Ware zur Kasse bringt und bezahlt. Mit der Bezahlung und der Übergabe der Ware nehmen wir den Vertragsschluss an.

(3) Ist ein bestimmter Artikel nicht vorrätig oder aus anderen Gründen nicht lieferbar, kommt kein Vertrag über diesen Artikel zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die ausgeschilderten Artikelpreise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis ist mit Übergabe der Ware sofort fällig und an der Kasse zu zahlen. Zahlungsverzug tritt ein, wenn der fällige Betrag nicht unverzüglich bezahlt wird.

(2) Die Zahlung erfolgt bar, per EC-/Kreditkarte oder – soweit angeboten – über andere im Geschäft akzeptierte Zahlungsmittel.

(3) Eine Lieferung gegen Rechnung, Nachnahme oder Vorauskasse erfolgt nur im Ausnahmefall und nach ausdrücklicher Vereinbarung, insbesondere bei Sonderbestellungen oder Vorbestellungen.

(4) Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen nur dann berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.  

(5) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

(2) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

(3) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

 

Für Unternehmer gilt zudem:

(4) Der Eigentumsvorbehalt dient auch zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich zukünftiger Forderungen. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

(5) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Feuer zu versichern sowie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.

(6) Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

(7) Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

(8) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.

(9) Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt.19 Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

 

5. Sachmängelgewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gekaufter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

 

6. Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

 

7. Datenschutzhinweis

Im Rahmen von Garantieleistungen oder Käufen auf Rechnung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. E-Mail Adresse) ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs.1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (Link) oder auf Anfrage im Geschäft.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie den Kauf als Verbraucher in unserem Ladengeschäft tätigen und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Unternehmer sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Müllheim. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

9. Hinweis nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir sind im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) als Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter der Registrierungsnummer [DE5894340189294] registriert.
Unsere Verkaufsverpackungen sind gemäß § 7 VerpackG bei einem zugelassenen dualen System lizenziert.
Verbraucher können die Verpackung über die üblichen Sammelsysteme (z. B. Gelber Sack/Tonne, Altpapier) entsorgen.

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